Rechtliche Betreuung

Die Anordnung einer Betreuung heißt nicht entmündigt zu sein, diese wurde 1989 mit Wirkung zu 1992 abgeschafft. 

 

Die Anordnung dient dem Schutz der Interessen des Betroffenen. Entsprechend stellt die Gesetzesänderung mit der der Inhalt der Betreuung unter dem "Wunsch" des Betreuten gestellt wird, eine Klarstellung der Regularie aus 1989 da, die letztlich das Gleiche implizierte.

 

Die Aufgabe des Betreuers besteht darin, die rechtlichen Interessen seiner Klienten nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und ggfs. auch gerichtlich Geltung zu verleihen. 

 

Maßnahmen gegen den freien Willen des Betreuten sind nicht erlaubt.

 

Arten der Betreuer: 
Ein Überblick für Klienten und Interessierte

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Betreuern, die in unterschiedlichen Kontexten tätig sind. 

Bei Betreuer-Verfahrenspfleger-MV.de in Neubrandenburg bieten wir eine transparente Übersicht über folgende Betreuerarten: Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer, häufig Angehörige.

Berufsbetreuer

 

Berufsbetreuer sind selbstständig tätige Fachkräfte, die als rechtliche Betreuer für Personen fungieren. Häufig handelt es sich um Sozialarbeiter, Juristen, Buchhalter, Psychologen, u.ä.

Der Berufsbetreuer ist frei in seiner Entscheidung und nur an den Willen des Betroffenen gebunden.

Die Vergüung richtet sich nach dem VBVG und der Aufwandsersatz nach § 1877 III BGB

 

 

Vereinsbetreuer


 


Vereinsbetreuer sind  Mitglieder eines Vereins und/oder dort hauptamtlich tätige Angestellte.

Diese Betreuer arbeiten im Rahmen der Vereinsziele, unterliegen aber keiner Weisung (außer der Bindung an die Satzung des Vereins).

Die Vergütung richtet sich nach dem VBVG. 

Ehrenamtliche Betreuer



Ehrenamtliche Betreuer, häufig Angehörige, leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung ihrer Familie oder Freunde. 

Sie handeln im Idealfall im besten Interesse der Betreuten.

Dabei erhalte Sie eine jährliche Aufwandspauschale von 425 €

Kontrollbetreuer

 

 

Der Kontrollbetreuer wird bestellt, wenn Bevollmächtigte die übertragenen Belange nicht hinreichend besorgen.

Die Haupttätigkeit besteht in der Kontrolle und Dokumenatation der Tätigkeiten der Bevollmächtigten.

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M. Neumann Institut für Familienangelegenheiten u. Verwaltung

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