Was ist Nachlasspflegschaft?

Die Nachlasspflegschaft ist ein rechtliches Instrument, das zum Einsatz kommt, wenn der Erbe nicht sofort ermittelt werden kann. Denn aufgrund der Universalsukzession tritt der Erbe mit Eintritt der Bedingung die Gesamtrechtsnachfolge an. Das heißt unabhängig von seiner Kenntnis tritt der Erbfall ein.

 

Die Nachlasspflegschaft dient dazu, die Vermögenswerte des Nachlasses zu sichern und zu verwalten, bis de/ die Erben festgestellt oder die Erbschaft (zum Beispiel bei Überschuldung und Ausschlagungen) abgewickelt  ist. 

 

Im Gegensatz zur Nachlassverwaltung, die eine umfangreiche und häufig dauerhafte Verwaltung des Nachlassvermögens durch einen Nachlassverwalter umfasst, konzentriert sich die Nachlasspflegschaft auf die vorläufige Sicherung und Pflege des Nachlasses. Während die Nachlassverwaltung darauf abzielt, die Vermögenswerte aktiv zu verwalten, um die Interessen der Erben zu wahren und Verbindlichkeiten zu begleichen, hat die Nachlasspflegschaft eine begrenztere Funktion, die vor allem in der Wahrung von Vermögensgegenständen und rechtlichen Ansprüchen besteht, bevor eine endgültige Nachlassentscheidung getroffen wird.

Typische Aufgaben:

Sicherung des Nachlasses

Erstellung des Nachlassverzeichnisses

Erbenermittlung

Erstellung einer Quote
Abwicklung /
ggfs. Empfehlung der Nachlassinsolvenz 

Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des Fiskus als Erbe
 
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