Formulare
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare.

Die Beratungskostenhilfe kann beantragt werden, wenn Sie keine Mittel für die anwaltliche Erstberatung haben und auch keine Rechtschutzversicherung die Kosten trägt.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe deckt die Kosten des Hauptstreits und/oder des Eilrechtsstreits ab, wenn Ihre Mittel nicht genügen um die Anwaltskosten und/oder Verfahrenskosten zu decken.

Ehrenamtlich bestellte Angehörige oder die von Ihnen Betreuten können einen weiteren Betreuer nach dem E- Nummerationsprinzip (also für einen klar abgegrenzten Bereich) bestellen lassen.
Wichtig ist dabei die Gründe so genau wie möglich darzulegen.

Wenn sie unzufrieden sind, ist dies kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken. Als Betroffener können Sie eine Wechsel beantragen.

Die Betreuungsverfügung schafft Sicherheit. Hiermit können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen und/oder bestimmte Personen ausschließen.

Mit der Anregung über die Einrichtung einer Betreuung setzen sie das Verfahren in Gang.