Standort Neubrandenburg
 

Anschrift: 
Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg 
(Sitz in Betreuungssachen)

Tätigkeitsfelder:

Betreuungen,
Vormundschaften,
Verfahrenspflegschaften,
Ergänzungspflegschaft,
Nachlasspflegschaften,
Vermögens- u. Betriebsgutachten (auch nach der InSO)

Steuersitz für Nachlasspflegschaften, Buchhaltung, Vollmachtnehmer, Gutachten

 

Sprechzeiten Neubrandenburg

Die Sprechzeiten für die Betroffenen richten sich nach den individuellen Bedarfen. 

Offene Sprechzeiten b. Betreuungssachen:

  • MoDi
    • Geschlossen
  • Mittwoch
    • 12:0014:45
  • DoSo
    • Geschlossen

Standort Greifswald
 

Anschrift: 
Brandteichstraße 20, 
17489 Greifswald

Tätigkeitsfelder:

Betreuungen,
Vormundschaften,
Verfahrenspflegschaften
Nachlasspflegschaften,
Ergänzungspflegschaften,
Vermögens- u. Betriebsgutachten (auch nach der InSO)

Steuersitz für Nachlasspflegschaften aus dem Gebiet Vorpommern- Greifswald

Der Standort Greifswald ist seit 07/25 stillgelegt

Sprechzeiten Greifswald

Die Sprechzeiten für die Betroffenen richten sich nach den individuellen Bedarfen. 

Offene Sprechzeiten:

  • MoMi
    • Geschlossen
  • Donnerstag
    • 13:0015:40
  • FrSo
    • Geschlossen

Galerie

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontakt

Telefon: 0174 763 9067

E-mail: maik.neumann@betreuer-verfahrenspfleger-mv.de

Anschrift: 
17033 Neubrandenburg
Feldstraße 3 (Sitz)

Hauptsitz für Betreuungssachen
Steuersitz in Gutachten- und Nachlasssachen aus dem Gerichtsbezirk Mecklenburgische Seenplatte

Brandteichstraße 20
17489 Greifswald (Zweigniederlassung Betreuungssachen)
Steuersitz in Gutachten- und Nachlasssachen aus dem Gerichtsbezirk Vorpommern- Greifswald

Sollte das Büro gerade nicht besetzt sein, hinterlassen Sie gern eine Nachricht im Briefkasten, per Telefon oder Mail. Ich melde mich dann schnellst möglich zurück.

Alternativ können Sie gern am offenen Sprechtag kommen.

Erreichbarkeit für Behörden u. Gerichte

Der Zugang zum elektronischem Rechtsverkehr (EGVP/eBO) ist nach § 173 II Nr. 1 Var. 5 ZPO eröffnet.
Die Telefonische Erreichbarkeit ist über die bekannte Notfallrufnummer generell gesichert.

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