Standort Neubrandenburg
 

Anschrift: 
Feldstraße 3, 
17033 Neubrandenburg 
(Sitz in Betreuungssachen)

Tätigkeitsfelder:

Betreuungen,
Vormundschaften,
Verfahrenspflegschaften,
Ergänzungspflegschaft,
Nachlasspflegschaften,
Vermögens- u. Betriebsgutachten (auch nach der InSO)

Steuersitz für Nachlasspflegschaften, Buchhaltung, Vollmachtnehmer, Gutachtentätigkeit aus dem Gerichtsbezirk

 

Sprechzeiten

Die Sprechzeiten für die Betroffenen richten sich nach den individuellen Bedarfen. 

Aufgrund geringer Fallzahlen aus dem Gerichtsbezirk und der von den Betreuern geforderten wirtschaftlichen Zuverlässigkeit i.S.v. § 23 II Nr. 4 BtOG kann das Büro nicht permanent besetzt sein. 

Ich bitte daher auf den elektronischen Kommunikationsweg (E- Mail, Signal, SMS) oder der veröffentlichten Rufnummer auszuweichen.

  • Mo – Di
    • Geschlossen
  • Mittwoch
    • 12:00 – 14:45
  • Do – So
    • Geschlossen

Standort Greifswald
 

Anschrift: 
Brandteichstraße 20, 
17489 Greifswald

Tätigkeitsfelder:

Betreuungen,
Vormundschaften,
Ergänzungspflegschaften,
Umgangspflegschaften,
Verfahrenspflegschaften
Nachlasspflegschaften,
Vermögens- u. Betriebsgutachten (auch nach der InSO)

Steuersitz für Nachlasspflegschaften und Gutachten aus dem Gebiet Vorpommern- Greifswald

 

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontakt

Telefon: 0174 763 9067

E-mail: maik.neumann@betreuer-verfahrenspfleger-mv.de

Anschrift: 
17033 Neubrandenburg
Feldstraße 3 (Sitz)

Hauptsitz für Betreuungssachen
Steuersitz in Gutachten- und Nachlasssachen aus dem Gerichtsbezirk Mecklenburgische Seenplatte

Sollte das Büro gerade nicht besetzt sein, hinterlassen Sie gern eine Nachricht im Briefkasten, per Telefon oder Mail. 

Ich melde mich dann schnellst möglich zurück.

Alternativ können Sie am Empfang der Brandteichstraße eine Nachricht hinterlassen. Ich melde mich dann schnellst möglich zurück

Erreichbarkeit für Behörden u. Gerichte

Der Zugang zum elektronischem Rechtsverkehr (EGVP/eBO) ist nach § 173 II Nr. 1 Var. 5 ZPO eröffnet.
Die Telefonische Erreichbarkeit ist über die bekannte Notfallrufnummer generell gesichert.

Aufgrund der geringen Fallzahlen ist eine ständige Besetzung des Büros derzeit nicht möglich, sodass gebeten wird auf die elektronische Kommunikation auszuweichen (EGVP; Fax, Telefon,email)

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